Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
  • 1.   Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erkennt jeder Käufer durch Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend an. Anderslautende Bedingungen werden nicht anerkannt. Mindestbestellmenge Netto-Rechnungswert EURO 550,– national und EURO 775,– international. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben auch für alle durch unsere Vertreter angenommenen Aufträge Gültigkeit. Besondere Abmachungen mit unseren Vertretern werden erst durch unsere Bestätigung rechtskräftig.
  • 2.   Alle Angebote sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, Liefermöglichkeit vorbehalten. Die Liefertermine sind stets unverbindlich. Mengen, Maße, Gewichte und Farben verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen. Über- bzw. Unterlieferungen von 5 % gelten grundsätzlich als vereinbart. Es werden nur listenmäßige Lagerpackungen geliefert. Bei abweichenden Bestellungen berechtigt uns der Käufer, den Auftrag auf listenmäßige Lagerpackungen zu reduzieren bzw. zu erhöhen. Sonderanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Bei Sonderanfertigungen gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % als vereinbart.
  • 3.   Die Lieferung erfolgt ab einem Netto-Rechnungswert von EURO 1100,– national und EURO 1550,– international frei Haus, incl. Verpackung, unverzollt, unversteuert. Bei Sendungen im Netto-Rechnungswert unter EURO 1100,– bzw. EURO 1550,– gehen die Frachtkosten zu Lasten des Empfängers. Sofern besondere Versandvorschriften nicht erteilt werden, bleibt uns die Wahl des Beförderungswesens überlassen. Mehrkosten für besondere Versandvorschriften sowie für Express- und Eilsendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die auf dem Versandwege entstandenen Beschädigungen oder Verluste übernehmen wir keine Haftung.
  • 4.   Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir die Wahl, die beanstandete Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
  • 5.   Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse wie Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Vorlieferanten, befreien uns ganz oder teilweise von unseren Lieferungsverpflichtungen. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung zum vereinbarten Termin unmöglich, so verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist.
  • 6.   Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern nach unserer Ansicht aufgrund der eingezogenen Auskünfte unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung für uns, diesbezügliche Unterlagen dem Besteller vorzulegen, besteht nicht.
  • 7.   Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen in bar mit 2 % Skonto, sofern keine fälligen Posten unbeglichen sind, oder 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Zielüberschreitungen werden die uns entstehenden Bankzinsen und Kosten berechnet. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und alle sonstigen Kosten, die mit solchen Zahlungsmitteln entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Wechseln ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Wir behalten uns vor, Wechsel zurückzugeben. Bis zur Einlösung gilt der angenommene Wechsel nur als Stundung bzw. Kreditgewährung in Höhe des Wechselbetrages.

    Sparkasse Ingolstadt
    IBAN: DE21 7215 0000 0000 0330 35
    BIC: BYLADEM1ING

  • 8.   Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – bei Schecks uns Wechseln bis zu deren Einlösung – unser Eigentum. Kaufpreisforderungen an Dritte aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden bis zur Höhe unserer gesamten Rechnungsbeträge an uns abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen ist der Käufer nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder an ihrer Stelle getretenen Kaufpreisforderungen durch einen Dritten hat unser Käufer hiervon sofort Mitteilung zu Machen.
  • 9.   Erfüllung und Gerichtsstand ist Ingolstadt.
  • 10.   Sollten nach geltendem und neuem Recht eine unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht rechtswirksam sein, dann bleiben alle übrigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen davon unberührt.
  • Gaimersheim, Oktober 2014

    WEKRE
    Organisationsmittel GmbH
    85080 Gaimersheim


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